CHARTA "Sauerland-Baukultur"
Mit zehn Grundsätzen definiert die Charta eine Selbstverpflichtungserklärung für die Region.
1. Umfasst architektonische, innenarchitektonische, stadt- und landschaftsplanerische als auch gestalterische Projekte.
2. Schafft eine gebaute Umwelt, die das baukulturelle Erbe respektiert, qualitätsvoll weiterbaut und Neues zulässt.
3. Verwendet wertige Materialien und Werkstoffe und setzt auf eine für die Region prägnante und reduzierte Farb- und Materialkomposition sowie auf Regionaltypisches wie Schiefer, Holz, Ziegel und Naturstein. Sie baut auf handwerklichen Traditionen auf.
4. Schont die Umwelt, ist nachhaltig und sichert einen verantwortungsbewussten Umgang mit den Ressourcen.
5. Berücksichtigt die Prägung des Sauerlandes als grüne Mittelgebirgsregion mit der markanten Unmittelbarkeit von Grün- und Siedlungsräumen und den klaren Übergängen zwischen Siedlungsraum und Landschaft. Charakteristisch ist das Bild der „schwingenden Landschaft“, die sich zusammensetzt aus Wäldern, Bergen, Seen und Flüssen sowie Dörfern und Städten.
6. Orientiert sich an den kleinräumigen Siedlungsstrukturen in der Region mit einem dichten Nebeneinander von Wohnen, Leben und Arbeiten sowie an der Identität der Ortskerne von Klein- und Mittelstädten mit der Kleinteiligkeit und Maßstäblichkeit ihrer Bebauung, die in den Dorfkernen oftmals aus noch vorhandenen schwarz-weißen Fachwerkbauten in Satteldachbauweise besteht.
7. Berücksichtigt bei baulichen Maßnahmen Proportion und Maßstab der Umgebung sowie die Funktionalität und Anpassungsfähigkeit des städtebaulichen Kontextes.
8. Steht für einen gesellschaftlichen Konsens zur Baukultur und strebt somit die Transparenz von Planungsprozessen und die Beteiligung der Bürgerschaft an Planungs- und Bauprozessen an.
9. Bezieht sich auch auf die Herausforderungen, die durch das Flächensparziel gegeben sind und vor allem die Innenentwicklung stärken sollen.
10. Nimmt sich auch den zukünftigen Herausforderungen an, die beispielsweise bei der Veränderung von Kulturlandschaften durch Klimawandel oder Energieproduktion oder durch neue bauliche Aufgabenfelder wie Ansprüche an barrierefreies Bauen oder neue Bauformen sowie durch neue Orte des Arbeitens oder der Mobilität in der digitalisierten
Umwelt entstehen.
Die „Charta Sauerland-Baukultur“ ist eine Selbstverpflichtungserklärung zum Erhalt und zur Weiterqualifizierung des baukulturellen Erbes sowie der innovativen Weiterentwicklung der Baukultur des Sauerlandes in Südwestfalen.
Sabine Keggenhoff, Keggenhoff | Partner
Mit zehn Grundsätzen definiert die Charta eine Selbstverpflichtungserklärung für die Region.